Betrachtungen Werner H. Wanko, Teil 3

Der Beruf des Arztes ist ein sogenannter „risiko-geneigter Beruf“. Doch Bakterien und Viren sind die kleineren Risiken.

Meine Erfahrungen: Bezahlung, Arbeits- und Ruhezeiten

Ich verdiene als Turnusarzt für ca. 165 Stunden im Monat 1.500 Euro netto. Das bedeutet, ich bekomme 9 Euro netto die Stunde. Jetzt kommen noch die verpflichtenden Überstunden. Ich habe im Schnitt insgesamt 235 Stunden im Monat gearbeitet, also 70 Überstunden. Dabei verdiene ich noch einmal mehr als 1.000 Euro netto also ca. 2.600 Euro für 235 Stunden.

Im Schnitt verbringe ich 6 Nächte pro Monat im Spital. Dabei arbeite ich jeweils mehr als 24 Stunden am Stück. Je nach Arbeitsaufwand in der Nacht schlafe ich mehr oder weniger, manchmal so gut wie gar nicht. Ich bin aber immerzu erreichbar, meine Telefone nehme ich mit in die Dusche.

Ich starte um 7:30 in der Früh und arbeite bis zum nächsten Morgen um 8 oder 9 Uhr. Ist jemand krank oder auf Urlaub arbeite ich den Vormittag auch noch. Im Schnitt sind es wischen 25 und 30 Stunden am Stück. Danach kann ich nach Hause und mich ausruhen, Schlaf nachholen, wenn ich will. Bezahlt oder vergütet wird das nicht, am nächsten Tag geht es um 7:30 weiter.

Ich arbeite insgesamt zwei Wochenenden pro Monat durch. Zum Beispiel arbeite ich am Freitag von 7:30 bis 14:00, am Samstag von 8:30 den ganzen Tag und die ganze Nacht bis Sonntag Früh 9 Uhr. Am Montag um 7:30 arbeite ich wieder. Zwei Wochenenden im Monat, also 4 freie Tage gehen so verloren. Diese freien Tage, die jeder anderen Berufsgruppe zustehen, werden nicht vergütet und auch nicht gutgeschrieben.

Es gibt viele Statistiken, die besagen, dass etliche Fehler wegen Übermüdung passieren.

Die Lösung ist simpel:
Seit ein paar Wochen sind wir verpflichtet, einen einzelnen Ausgleichstag für ein Wochenende, an dem wir arbeiten, zu nehmen. Dieses Gesetz soll es schon länger geben. Es wird, wie so manch anderes Gesetz, erst jetzt begonnen, es einzuhalten.

Dieser Ausgleichstag wird mir vom Gehalt abgezogen. Bezahlung für das Ausruhen nach Nachtdiensten gibt es sowieso nicht. Es ist nicht Arbeitszeit und der eine Ausgleichstag vorher muss scheinbar reichen.

Wir Spitalsärzte zahlen für unsere Ruhezeiten, wenn wir welche bekommen.

Zum Beispiel arbeite ich Montag bis Mittwoch jeweils von 7:30 bis 14:00, nehme mir am Donnerstag den Ausgleichstag, dann arbeite ich wieder am Freitag von 7:30, den ganzen Tag, die Nacht und gehe am Samstag um 9:00 Uhr nach Hause. Dann komme ich am Sonntag um 9:00 Uhr wieder und arbeite den ganzen Tag, die ganze Nacht und gehe am Montag um 9 Uhr nach Hause. Ab Dienstag arbeite ich wieder ab 7:30, und habe vielleicht den nächsten Nachtdienst.

Anderen Berufsgruppen stehen nach gewissen Arbeitszeiten verpflichtende Pausen zu. Höchstwahrscheinlich gibt es auch für Ärzte ein Gesetz, das die Pausenzeiten regelt, doch ich habe es nie kennen gelernt. Alles, was ich erfuhr, war, dass ich während der Arbeitszeit kein Recht auf Pause habe, außer ich kann mich mit den Kollegen und Mitarbeitern arrangieren. Gibt es zu viel Arbeit oder Antipathie, gehen Pausen verloren.

Ich erinnere mich daran, dass ich einmal vor einem Oberarzt stand, der sich massiv über mich beschwerte, dass ich einmal gesagt habe, nachdem ich erschöpft ins Schwesternzimmer kam: „Ich bin jetzt 12 Stunden durchgelaufen. Ich habe mir jetzt echt 5 Minuten Pause verdient!“

Es wurde in etwa als Arbeitsverweigerung ausgelegt. Konkret hieß es, ich wollte keine Schmerzinfusionen anhängen, sondern – egoistisch – mich ausruhen. Mir fiel keine Antwort ein, aber man hätte mir sowieso nicht zugehört. In einer Hierarchie hat der Obere Recht, wenn er redet und der Untere schweigt und nickt.

Ich hätte so etwas nicht stillschweigend schlucken sollen. Fängt man erst einmal damit an, kann es es schwer werden, damit aufzuhören.

Ich bin gegangen und ich bin mir selbst für meinen Mut sehr dankbar.
Was glauben Sie was passiert wäre, wenn ich mich beschwert hätte?
Ich wäre zum Märtyrer geworden, wie viele vor mir.

Eines der Hauptprobleme sind die enormen Arbeitszeiten, die nötigen und fehlenden Ruhe- sowie die schwierigen Ausbildungszeiten. Es bleibt so wenig Zeit für ein privates Leben. Wie oben erwähnt, ist erst vor Kurzem durchgesetzt worden, dass überhaupt Arbeitszeitgesetze eingehalten werden. Das ist wirklich erst seit Kurzem so, bis dahin wurden gar keine Arbeitszeitbestimmungen eingehalten, wie ich von zahlreichen Kollegen weiß.

Seit Neuestem aber dürfen Spitalsärzte in Niederösterreich nicht mehr als 72 Stunden die Woche arbeiten. Diese Gesetze werden in meinem Spital - wie gesagt - erst jetzt eingehalten.

Warum?
Was passiert, wenn man offen ausspricht, was man denkt und sich ernsthaft beklagt und querstellt, wenn man unzufrieden ist?

Dann könnte man sehr schnell einen sehr schlechten Ruf bekommen, wenn man daran festhält.

So schwimmt man besser mit.

Dr. Werner H. Wanko
werner.wanko@gmx.at

Arrow   nächste Woche in Teil 4: Meine Erfahrungen - Die Ausbildung des Turnusarztes

Quest Teil 1: Betrachtungen Werner H. Wanko Teil 1 (Vorwort)

Quest Teil 2: Betrachtungen Werner H. Wanko: Schuld und Schweigen der Lämmer

Kommentare

Meral User offline. Last seen 2 Jahre 26 Wochen ago.
Medizinstudent
Beigetreten: 27.05.2009
Beiträge: 4

Lieber werner
 
Eigentlich verstehe ich dich sehr gut, da ich dich auch privat kenne, aber ich finde es wirklich schade dass du aufgehört hast. wie gesagt kenne ich dich  und ich weiss dass du gut, sogar sehr gut mit patienten umgehen kannst. Schade  die patienten könnten so einen arzt brauchen, der sich mit den menschen beschäftigt ohne gleich mit medikamenten voll zu stopfen. 
 
P.S: was ich wirklich weiss und an dir bewundere ist, dass du mit deinen Entscheidungen nachher eigentlich immer zufriedener bist, und deswegen war es wahrscheinlich richtig.
 
MELI
 

medkathi User offline. Last seen 1 Jahr 5 Wochen ago.
Medizinstudent
Beigetreten: 27.05.2009
Beiträge: 125
Gruppen: Keine

in den links steht nix von bezahlung. und die EU-richtlinie sagt auch nix über die bezahlung. es geht lediglich darum wie die arbeitszeit verteilt werden muss.

Gibbon User offline. Last seen 1 Jahr 41 Wochen ago.
Medizinstudent
Beigetreten: 27.05.2009
Beiträge: 1637
Gruppen: Keine

Applaus für diesen Hyperrealismus.
 
Ganz kurz zum "Ausgleichstag": Nennt sich Ersatzruhe, gibt es schon seit Ewigkeiten
 
http://noe.arbeiterkammer.at/online/ersatzruhe-40888.html?mode=711&START...
 
Dieser Ausgleichstag wird mir vom Gehalt abgezogen. Bezahlung für das Ausruhen nach Nachtdiensten gibt es sowieso nicht. Es ist nicht Arbeitszeit und der eine Ausgleichstag vorher muss scheinbar reichen.
Wir Spitalsärzte zahlen für unsere Ruhezeiten, wenn wir welche bekommen.
 
Das ist definitiv illegal und ein Fall für das Arbeitsinspektorat - Ausgleichstag MUSS bezahlt werden, und zwar VOLL (wie ein normaler Arbeitstag).
 
Zu Fragen des KA-AZG:
 
http://www.medizinrecht-pflegerecht.com/Druck/Versionen-Organisationsrec...
 
(Dies ist ein Pflegelink - typisch !)
 
Noch ein Link des Arbeitsinspektorats:
 
http://www.arbeitsinspektion.gv.at/AI/Arbeitszeit/default.htm
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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