Medikamente aus der Apotheke mit Arztausweis
Hey.
Gibt zwar schon einen Thread dazu (http://www.turnusarzt.com/forum/medizinstudiumat/sonstiges/off-topic/248...) aber der beantwortet nicht meine konkrete frage. und auf der homepage der ärztekammer findet sich dazu auch nix.
Frage: Darf ich mir als Turnusarzt mit meinem Ärzteausweis verschreibungspflichtige Medikamente in der Apotheke holen? Paracodin-Tropfen, seractil 400, sirdalud, ospen, lasix, atenolol...was auch immer. Mich interessiert nur, ob mich mein Ärzteausweis dazu berechtigt. Finde auf google nur artikel aus deutschland zu dem thema.
Vielleicht weiß da ja jemand was (evtl. mit gesetzestext?!),
daaanke,
fg
CLuB-SHCaF
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Soviel ich weiß darf man für den Eigenbedarf schon (außer Suchtgifte). Zumindest hatte ich nie das geringste Problem.
Wenn Du die Medis allerdings für jemanden anderen besorgst, und dem passiert dann was damit, könnte es aber haftungstechnisch haarig werden.
Falls Dich die exakte Rechtslage interessiert, am besten bei der ÄK anrufen, und mit dem Hausjuristen verbinden lassen.
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...ich will sie ja auch niemandem verschreiben. ich will mir z.b. paracodin-tropfen holen, wenn ich husten hab.
fg
CLuB-SHCaF
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danke schallvogel...das mit der haftung leuchtet mir ein. hab aber auch nicht vor die für jemand anderes zu holen.
fg
CLuB-SHCaF
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Dann hol sie Dir einfach. In der Praxis ist es auf keinen Fall ein Problem.
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Du gehst in eine Apotheke, sagst was du willst und mit dem Ärzteausweis bekommst du sogar noch 10% Nachlass!
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Danke an alle für die Infos!
fg
CLuB-SHCaF
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Du gehst in eine Apotheke, sagst was du willst und mit dem Ärzteausweis bekommst du sogar noch 10% Nachlass!
Zahlt die Krankenkasse ?
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Das ist afaik eine freiwillige Leistung des Apothekers (gibts auch nicht in jeder Apotheke).
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@ malva: Wieso sollt die Kasse für ein Privatrezept zahlen?!
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@ malva: Wieso sollt die Kasse für ein Privatrezept zahlen?!
Die Medik. gibt es ja ohne Rezept (unter Vorlage des Arztausweises).Das heißt du zahlst auch keine Rezeptgebühr ?
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keine rezeptgebühr aber den normalen einkaufspreis! zb clarithromycin 9,80€ etc.
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nicht den normalen einkaufspreis, sondern den normalen abgabepreis. minus 10%, in vielen fällen.
die rezeptgebühr kommt in dem fall überhaupt nicht zum tragen, egal ab medikament biller oder teurer als rezeptgebühr, weil du mit dem ärzteausweis ja quasi ein privatrezept einlöst.
medikamente für andere kaufen würde ich nicht, da kein arzt ohne ius practicandi zur selbständigen berufsausübung berechtigt ist und somit nur unter aufsicht arbeiten darf, und somit nicht privat (wo es ganz sicher keine aufsicht gibt), rezepte für andere ausstellen (= den arztberuf ausüben) darf.
ich verwende meinen ärzteausweis wirklich nur für den eigengebrauch, stelle auch freunden keine rezepte aus.
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medikamente für andere kaufen würde ich nicht, da kein arzt ohne ius practicandi zur selbständigen berufsausübung berechtigt ist und somit nur unter aufsicht arbeiten darf, und somit nicht privat (wo es ganz sicher keine aufsicht gibt), rezepte für andere ausstellen (= den arztberuf ausüben) darf.
ich verwende meinen ärzteausweis wirklich nur für den eigengebrauch, stelle auch freunden keine rezepte aus.
ja eh! hatt ich auch nicht im sinn.
aber paradebeispiel sind wie gesagt die paracodintropfen bei reizhusten nach erkältung. hab ich sicher ein- zwei mal im winter. wegen sowas muss man als arzt ja nicht den hausarzt belästigen.
fg
CLuB-SHCaF
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Also ich hatte noch nie Probleme wenn ich mit meinem Ärzteausweis in der Apotheke rumgefuchtelt hab. Habe bisher in jeder Apotheke alles was ich wollte bekommen, in den meisten sogar mit Ermässigung.... Vom harmlosen Hustensaft über den NuvaRing bis zu den Antibiotika wenns einem wirklich mal erwischt hat. Ich glaub die einzige Einschränkung betrifft die Suchtgifte, aber das sollte wohl klar sein.
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auch benzos geben sie einem ohne zu hinterfragen, aber noch einfacher ist ums eck zum hausarzt gehen und die sprechstundenhife bitten einem schnell ein rezept zu drucken mit den mittelchen...alles easy
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naja, benzo ist nicht gleich benzo, bin mir nicht sicher, ob du mit ärzteausweis jedes benzo in jeder dosierung in großen OPs oder zu mehreren OPs einfach so bekommst.
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Woho, also Benzos sich mit Arztausweis selbst zu besorgen, das ist sicher net legal!!
Hier in UK hab ich ein Fitness to Practice Verfahren der Aerztekammer grad noch abwehren koennen, und ich hab nur meiner (jetzt Ex)-Freundin Augmentin und Ciprofloxacin fuer ihren Harnwegsinfekt privat verschrieben.
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naja, benzo ist nicht gleich benzo, bin mir nicht sicher, ob du mit ärzteausweis jedes benzo in jeder dosierung in großen OPs oder zu mehreren OPs einfach so bekommst.
Mit ius sicher kein Problem. Ohne ius könnts theoretisch haarig werden (denn da müssen sie dir ja gar nix geben). Allerdings setzt das voraus, daß sie am Ärzteausweis erkennen, ob Du ein ius hast oder nicht, und das können ja oftmals nicht mal Ärzte.
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@schallvogl: wie kommst du darauf bzw. wo steht das, dass du dafür ein ius brauchst?
sehe hier keinen unterschied zu ärzten mit und ohne ius.
denn: was hat denn der fertige facharzt für virologie (beispiel) für ahnung von der klin. wirkung u. UAWs von benzodiazepinen? sicher weniger als der durchschnittliche turnusarzt in einem klinischen fach.
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@rambo: da hast vollkommen recht! Rechtlich ist es halt leider eine andere Sache. Ohne ius KEIN selbstständiges Arbeiten!=Rezept. Im Krankenhaus müsstest du eigentlich den Facharzt informieren, wenn du ein Rezept ausstellst, das er nicht selber zB bei der Visite angeordnet hat. Tut keiner, weiß ich, aber eigentlich ist es so. und somit kannst auch ned in die Apotheke gehen und einfach "Privatrezepte" mit deinem Ausweis einlösen. Zum Glück achtet kein Apotheker auf das Turnuszeichen (da sie von der Problematik wahrscheinlich gar nix wissen. Nichtmal unter uns Ärzten herrscht Klarheit
)
Also her mit der Appro nach dem Studium!!!!!! Dann sind solche Themen gegessen!
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Im Krankenhaus müsstest du eigentlich den Facharzt informieren, wenn du ein Rezept ausstellst, das er nicht selber zB bei der Visite angeordnet hat. Tut keiner, weiß ich, aber eigentlich ist es so.
also das ist DEFINITV falsch.
kein ius practicandi zu haben heißt definitiv NICHT, dass du im krankenhaus keine rezepte ausstellen darfst.
kein ius practicandi heißt auch nicht, dass man eigenständig gar nix machen darf. was für ein schwachsinn. kein ius heißt doch nur, dass die arbeit prinzipiell unter anleitung und aufsicht stattzufinden hat. scheinbar gerät das leider zunehmend in vergessenheit. bitte, liebe kollegen, nur wiel vieles an der postpromotionellen ausbildung in österreich kacke ist, brauchen wir jetzt nicht alles überdramatisieren.
aber wer weiß, vielleicht stehe ich ja morgen vor gericht, weil ich mich ganz selbstständig und ohne den oberarzt zu fragen bei der blutabnahme für die grüne nadel entschieden habe.
leute, lasst die kirche im dorf.
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Sorry rambo aber dr.death hat Recht. Als TA darfst Du selbstständig kein Rezept ausstellen.
Du sagst es ja selbst:
prinzipiell unter anleitung und aufsicht
.
Wie interpretierst Du denn sonst "prinzipiell"? Für mich bedeutet das "in der Regel". Und das andere sind dann Ausnahmefälle, wo erfahrener Turnusärzte im Rahmen ihrer Ausbildung selbstständig arbeiten dürfen. Aber eben nur Ausnahmen (z.B. diensthabender OA steht mit dem Assi im OP und Du mußt ein Probelm auf der Station oder in der Ambulanz lösen.)
Dein Beispiel mit der Blutabnahme ist das denkbar schlechteste, weil das KEINE ärztliche Aufgabe ist, sondern auch von diplomiertem Pflegepersonal durchgeführt werden darf.
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@rambo. Ich will echt nicht pingelig sein, aber hier ging es um die rechtliche Grundlage. Im KAV hab ich auch nie den Facharzt gefragt, wenn ich in der Nacht auf der UROambulanz einen HWI behandelt hab. Dies aber nur wenn ich mir sicher war, richtig zu handeln. Rechtlich war das aber nicht richtig (leider).
Die Entlassungsrezepte schreiben ist wieder was anderes. Immerhin hat das ja ein Facharzt bei der Visite so angeordnet.
Nochmal als Beispiel: Pat kommt in die Ambulanz zum Turnusarzt. Dieser verschreibt dem Patienten irgendein Medikament (Antibiotikum) ohne einen Facharzt kontaktiert zu haben. Das ist definitiv NICHT erlaubt da kein Ius!!!!!!
Um rechtlich abgesichert zu sein, müsste der Facharzt vorher mal gesagt haben: "Schau her bei Harnwegsinf. gibst das und das, oder kontaktierst einen Facharzt" Wennst DANN einen HWI in der Ambulanz hast, musst du nicht mehr den FA fragen und darfst den Patienten "unter Anleitung und Aufsicht eines Facharztes" mit dem Rezept nachhause schicken. Es gibt aber auch OA, die das sehr genau nehmen und immer kontaktiert werden wollen, warum man, wen, womit, nachhause schickt.
Ich weiß, diese Situation ist echt ein Witz, aber ist nunmal so in Ö. Also her mit der Appro nach dem Studium!!!
Da es sich bei Medikamentenkauf mit Ärzteausweis um nix anderes handelt als um ein imaginäres Privatrezept, gelten die gleichen Bedinungen.
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HWI
...gibts kein anderes Beispiel?
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Also ich finde diese Regelung sehr gut insbesondere zum Schutz der Turnusärzte. Deswegen bin ich bzgl. Appro nach dem Studium (außer zum auswandern) sehr skeptisch.
Da wird dann nämlich dem frischgefangten approbierten Stationsdeppen von der Uni nicht nur die ganze Arbeit aufgehalst (wie jetzt schon) sondern auch ein großer Teil der Verantwortung.
Aber ich hab eh schonmal in der Appro-Diskussion gesagt: Ich finde die Turnusausbildung, so wie sie auf dem Papier konzipiert ist, bei uns überhaupt nicht schlecht (außer, daß ich AM-Lehrpraxis verpflichtend machen würde); u.a. auch der Teil daß der Turnusarzt "prinzipiell nur unter Aufsicht und Anleitung" arbeiten darf.
Nur die gelebte Praxis ist zum Kotzen und gehört geändert.
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@dr. death: jetzt vermischst du verschiedene dinge. das ausstellen eines rezeptes ist das ausstellen eines rezeptes. einen patient befragen u. untersuchen, befunde erheben, laborbefunde interpretieren, eine diagnose erstellen und ein therapiekonzept aufstellen sind nicht das ausstellen eines rezepts.
gab in unserem krankenhaus sogar mal irgendwas schriftliches, dass turnusärzte in ausbildung zum AM für die die patienten rezeptieren dürfen.
was mich bei deiner bzw. eurer arguementation oben stört (..."prinzipiell"? Für mich bedeutet das "in der Regel". Und das andere sind dann Ausnahmefälle, wo erfahrener Turnusärzte im Rahmen ihrer Ausbildung selbstständig arbeiten dürfen.") - mit prinzipiell meinte ich die rahmenbedingungen. so sieht es auch das gesetz vor. im gesetz steht auch, dass man bei entsprechendem kenntnisstand etc. begrenzte zeit ohne aufsicht arbeiten darf.
was man sich schon vor augen halten muss: aufsicht heißt nicht draufsicht.
weiters sollte man sich vor augen halten, dass für assistenzärzte ohne ius die gleiche rechtslage gilt. das ärztegesetz unterscheidet nicht (kaum?) zw. assis u. TAs - heißen ja auch offiziell alle turnusärzte - eine selbständige behandlung eines patienten könnte v.a. im falle einer ungereimtheit durchaus zu beträchtlichen juristischen problemen führen, auch bei assis.
da wo ich arbeite, gibts viele assis ohne ius. hier orte ich ehrlich gesagt viel eher einen mangel an bewusstsein bezüglich der rechtslage als bei den turnusärzten. wir turnusärzte wissen ohnehin alle, dass wir zu fragen haben.
zum beispiel blutabnahme:
diplomiertes pflegepersonal darf also blutabnehmen - ich habe aber gar kein gültiges pflegediplom. 
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@rambo: Ich bin ganz deiner Meinung aufsicht heißt nicht draufsicht. Da gebe ich dir völlig recht. UND bei Assis gilt genau das gleiche!!!! Nur wissen das sehr wenige. Du darfst auch ohne weiteres ein Rezept ausstellen, aber das Medikament MUSS vorher von einem Facharzt angeordnet worden sein oder er hat dir zumindest mal erklärt, dass du in dem und dem Fall diese Med verschreiben darfst. Wenn er das nämlich mal gesagt hat, darfst du alleine ein MEd auswählen und es verschreiben ohne einen FA zu kontaktieren. Sollte es dann doch mal vor Gericht enden kannst du dich ja auf ihn berufen.
ABER, wie schon gesagt, wenn du zB neu auf eine Abteilung kommst und ein Patient wird zB entlassen und willst ihm warum auch immer noch ein weiteres Medikament (warum auch immer, ev damit er eine Packung Novalgin sicherheitshalber zuhause hat wenn seine Urolithiasis wieder kommt), welches nicht eingeplant ist verschreiben, so ist das rechtlich NICHT erlaubt!!! Wenn eine Krankenschwester zu dir herkommt und sagt: Geh schreib mir schnell mein Asthmamittel neu"-> nicht erlaubt!!!
Blutabnehmen & Co: Wenn ich jemanden auf der Straße einen Venflon verpass weil er einen Epianfall hat (auch wenn ich nix infundiere), oder einem Freund Blutabnehmen will, ist mir das NICHT erlaubt. Im KH dürfen wir schon Blutabnehmen. Ist uns in der Famulatur beigebracht worden und unterliegt ja der Aufsicht (nicht Draufsicht) eines Facharztes.
Also ausstellen darf ich natürlich ein Rezept. Ich darf es nur nicht eigenmächtig ausgewählt haben, sonst muss ich wen kontaktieren oder habe eine Vereinbarung mit jemandem.
lg
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gab in unserem krankenhaus sogar mal irgendwas schriftliches, dass turnusärzte in ausbildung zum AM für die die patienten rezeptieren dürfen.
Das bedeutet rein gar nix. Wäre nicht das erste Mal, daß sich ein lokaler Krankenhaus-Heinzi über das Gesetz hinwegsetzt.
mit prinzipiell meinte ich die rahmenbedingungen. so sieht es auch das gesetz vor. im gesetz steht auch, dass man bei entsprechendem kenntnisstand etc. begrenzte zeit ohne aufsicht arbeiten darf.
Wo ist der Widerspruch zu meiner Argumentation?
da wo ich arbeite, gibts viele assis ohne ius. hier orte ich ehrlich gesagt viel eher einen mangel an bewusstsein bezüglich der rechtslage als bei den turnusärzten. wir turnusärzte wissen ohnehin alle, dass wir zu fragen haben.
Na dann ist ja gut. Ändert nix daran, daß man prinzipiell nicht selbstständig Rezepte ausstellen darf (und damit ist nicht er bloße Akt des Hinsetzens und auf Anweisung ausfüllen gemeint, sondern selbstständig ein Medikament für einen konkreten Patienten aussuchen und rezeptieren.
zum beispiel blutabnahme:
diplomiertes pflegepersonal darf also blutabnehmen - ich habe aber gar kein gültiges pflegediplom. 
Sagt ja keiner, daß NUR die das dürfen.
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Nein,darfst nicht.Hast kein jus practicandi (hast keine selbstständige Berufsausübungermächtigung,folglich darfst auch keine Medikamente verschreiben).