Weiterbildung Arbeitsmedizin
Hallo an alle,
Zu meiner Person:
österreichische Staatsbürgerin, Absolvierung des Medizinstudiums in Wien 2004 als Dr.med.univ.
2004 -2008 ganztätige Tätigkeit als Assistenzärztin an einer internistischen Abteilung in einem bayerischen Akutkrankenhaus
Februar 2006: Vollapprobation als Ärztin nach §3 der BÄO
seit einigen Monaten Weiterbildung zum FA für Arbeitsmedizin bei einem weiterbildungsbefugten überbetrieblichen Dienst in Bayern, absolvierter A-Kurs für Arbeitsmedizin laut deutscher WBO (3 Wochen)
Bei einer nun geplanten Migration nach Österreich stellt sich für mich die Frage, in wieweit bei geplantem Berufsziel Arbeitsmediziner meine Tätigkeit im Ausland anrechenbar ist.
Insbesondere würde mich interessieren, ob ich mit meiner deutschen Vollapprobation den in Österreich geforderten Kurs für Arbeitsmedizin an einer der Akademien für Arbeitsmedizin absovieren und im Anschluss selbständig arbeitsmedizinisch tätig sein kann (entspricht hier die Approbation quasi dem geforderten ius practicandi?)
Wie unterscheiden sich dann die Tätigkeiten eines FA für Arbeitsmedizin von einem Arzt mit "nur" ius practicandi (sive deutscher Approbation???) und 12-Wochen-Kurs in der Praxis, was darf der eine was der andere nicht darf? In D ist dies alles etwas anders geregelt!
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen!? vielen lieben Dank!
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@kardiowooz: bist du in D FA für Innere?
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Hmm, Du hast ja 2006 schon die Vollapprobation bekommen, daraus schliesse ich, dass Du AiP gemacht hast, dementsprechend wäre Deine Appro in Östereich schon anerkannt denke ich (mind. 1 Jahr postprom. Ausbildung bis zur Appro). Weiters würde ich mal checken, ob Du Dir Deine Arbeitsmedizinerkurse aus D in Ö nicht anrechnen kannst (geht ja mit Notarztkursen auch), würde Dir obendrein nen Haufen Kohle ersparen, is ja nicht gerade günstig in Ö der Spass.
in dubio pro "tubo"... (Antwort des OA auf meine Frage, ob ich den Patienten Intubieren soll...)
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@Andi1234:
Andi.
Ich glaube nicht, dass es einen Unterschied ausmacht, wann du die Approbation erhalten hast. Knackpunkt ist, dass sie in Oesterreich studiert hat. Wenn sie in der Tat als Betriebsaerztin ohne Facharztdiplom in Oesterreich arbeiten will, dann muesste sie einfach einmal probieren, ob die AEK die Approbation anrechnen wuerde.
Ehrlich gesagt, waere sie in meinen Augen ein perfekter Kandidat, um es bis zum Verfassungsgerichtshof anzufechten. Danach waere zumindest alles eindeutig klar gestellt. Die Arbeitsmedizin ist so ein klassisches Beispiel, wo man die Approbation braeuchte. Vermutlich 95 % arbeiten in ueberregionalen Diensten und sind staendig mit dem Auto unterwegs (auch in der Facharztausbildung). In Oesterreich muesste nun aber rechtlich gesehen immer ein Facharzt mitfahren. Das ist doch nie zu organisieren.
Groetjes.
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Hallo nochmal,
vielen Dank erstmal für eure Hinweise und Kommentare, in der Tat ist es so, dass ich ja vor Abschaffung des AIP (Oktober 2004) in Bayern zu arbeiten begonnen habe, mußte also noch das gesamte AIP (18 Monate) absolvieren und habe erst dann meine Approbation bekommen. Irgendwo hab ich auch einmal gelesen, dass eine postpromotionelle Tätigkeit von 3 Jahren für eine eigenständige Tätigkeit gefordert ist (auch das hätte ich). Ich hab mittlerweile bei der OÖ.Landesärztekammer nachgefragt, die Dame meinte, " Die Approbation gilt auch in Österreich als eigenständige Berufsberechtigung", müßte eigentlich dann dem geforderten ius practicandi entsprechen !? Ich will ja auch nicht als Allgemeinmediziner sondern als Betriebsmediziner tätig sein. Kompliziert......
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" Die Approbation gilt auch in Österreich als eigenständige Berufsberechtigung", müßte eigentlich dann dem geforderten ius practicandi entsprechen !? Ich will ja auch nicht als Allgemeinmediziner sondern als Betriebsmediziner tätig sein. Kompliziert......
Mir hat man da damals etwas anderes erzaehlt. Aufgrund meines Studiuenabschlusses in Oesterreich habe ich KEINE Berechtigung, um mich als approbierter Arzt einschreiben zu lassen. Habe in Tirol angerufen. Frag am Beste einmal bei der Oesterr. AEK - Auslandsabteilung nach. Irgendwo hier steht auch etwas geschrieben. Such einmal danach. http://www.progipark.com/AEK/aerztezeitung-jan/
(Seite 7 oben re. - recht kurze Meldung)
Wenn du die Approbation aber anerkannt bekommst, darfst du als Betriebsaerztin taetig sein, sobald du den 12-Wochen-Kurs abgeleistet hast. Warum willst du aber nicht die Facharztausbildung abschliessen? Dann hast du viel mehr Truempfe in der Hand. Es gibt ja kaum Facharzte und die wuerde es immer benoetigen. Anders bleibt Oesterreich immer so ein "arbeitsmedizinisches Entwicklungsland". Ist die Ausbildung so schlecht? Dachteimmer, dass Deutschland darin gut waere. Wenn die Gegenfacher nicht waeren, dann waere ich vermutlich auch nicht nach Belgien ausgewichen.
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also, ich glaube mal gelesen zu haben, dass man ne (EU-ausländische) Appro in Ö anrechnen lassen kann, wenn man zur Erlangung dieser mindestens ein Jahr postprom. tätig war. Finds aber nimma, und nach 2 Minuten suchen im österr. Ärztegesetz raucht mir der Kopf. Ich würde mich da mal ausgiebig informieren bei nem mit dem Thema vertrauten Juristen (zB. bei der ÄK). Weiters wärs echt sehr sehr interessant, ob Deine Arbeitemedizinischen Kurse aus Deutschland in Ö anrechenbar sind (wie gesagt, geht ja mit Notarztkursen auch), das wäre alleine schon wegen dem finanziellen Aspekt (1 Kurs in D rund 500 Euro, ein Modul in Ö - man braucht 3- über 2000 Euro!) echt interessant! Informier Dich mal und gib uns hier Bescheid 
@goldi: das mit dem Studium hat sich mittlerweile ja auch wegen Änderung des Grunddiploms um 180° geändert.
Ich glaube auch nicht, dass (auch ohne AiP) eine "Nicht"-Annerkennung der Appro von österr. Medabsolventen in Ö jetzt juristisch haltbar wäre - aber ich bin kein Jurist... leider 
in dubio pro "tubo"... (Antwort des OA auf meine Frage, ob ich den Patienten Intubieren soll...)
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Hier hast du deine Antwort von der Rechtsabteilung in Wien:
Sehr geehrte XXXX,
das ius migrandi "erhöht" Ihren Medizin-Studienabschluss aus Österreich, wenn Sie ins Ausland migrieren.
Es hat aber damit nichts zu tun, dass Ihre in Deutschland erworbene Approbation in Österreich leider weiterhin nicht direkt verwertbar ist : das ginge nur, wenn Sie in Deutschland auch Ihr Medizinstudium absolviert bzw. mit einer Staatsprüfung beendet hätten. Alles andere ist leider gemäß den Bestimmungen der relevanten EWR-Richtlinie nicht migrationsfähig.
Stabsstelle Recht der Ärztekammer für Wien
1010 Wien, Weihburggasse 10-12
Tel. +43 1 51 501 - 1220
Fax +43 1 51 501 - 1290
E-Mail: recht()aekwien.at
Homepage: www.aekwien.at
Du wirst wohl bis zum Verfassungsgerichtshof gehen muessen. Da kannst du die Approbation mit realer Chance (laut Volksanwalt) dann einklagen.
Groetjes.
Goldi
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das ist sicher einklagbar. die derzeitige regelung ist klar inländer-diskriminierend und eigentlich eine bankrotterklärung des österreichischen medizinstudiums.
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is ja alles klar, aber worauf ich hinaus will ist, dass die Kollegin noch das AiP gemacht hat und da war in D noch ne andere Approbationsordnung, dementsprechend hat ihre Appro nichts mit dem "ius migrandi" zu tun,
und in diesem Falle müsste diese Appro in Ö anrechenbar sein. Es wurde so weit ich weiss auch das dt. Med.studium erst nach der neuen Approordnung abgeändert... Und irgendwo im Ärztegesetz steht, dass Approbationen aus der EU anrechenbar sind, wenn diese aufgrund einer mind. 12 monatigen Postpromotionellen Ausbildung verliehen wurde (AiP war 18 Monate).
Bin mir wie gesagt nicht 100% sicher, darum möge man mich korrigieren, wenn ich da so daneben stehe... 
in dubio pro "tubo"... (Antwort des OA auf meine Frage, ob ich den Patienten Intubieren soll...)
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also hat sie anrecht auf approbation.
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Da ist ein Problem, was ihr aber nicht wissen konntet. Ich habe die Frage so gestellt, also ob ich 2004 das Studium in Österreich und 1 1/2 Jahre später das AiP absolviert hätte. Die Antwort könnt ihr ja oben lesen. Anders schreibt einmal selbst dorthin. Viell. bekommt ihr ja eine andere Antwort.
Schoenen Abend.
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Hallo.
Solange du kein Facharzt bist, hast du schlechte Chancen. Du darft naemlich OHNE Turnus nicht mit deiner Approbation arbeiten (Problem => Studienabschluss aus Oesterreich => Laut Volksanwalt verfassungswidrig). Ohne einen FA-Titel (unabhaengig, welcher. Darf auch Anatomie sein) wird ueberhaupt nichts gehen. Mit der Approbation alleine darfst du zwar vermutlich den Kurs machen (verdienen ja 4000 Euro), aber nicht selbstaendig arbeiten. Hast du jedoch den dt. FA-Titel in der Hand, dann muss dieser anerkannt werden. Wahrscheinlich muss man den 12-Wochen-Kurs ablegen (schon wegen der angesprochenen anderen Gesetzgebung). Dazu einmal bei der AEK nachfragen. Ob man nur den Kurs hat oder FA ist, macht gesetzlich gesehen in Oesterreich nicht viel aus (jus practicandi vorausgesetzt). Es gibt ja kaum Fachaerzte. Dieser Link zeigt eine Tabelle und Uebersicht.
http://tinyurl.com/2dngmre
Groetjes.
Goldi.
Kurz gesagt: Ohne FA-Diplom: Nein
Mit FA- Diplom: Ja