sprachprüfung arztakademie
hi,
habe eine frage im namen einer kollegin die in österreich mit EU-diplom (facharztdiplom) eine ärztliche tätigkeit aufnehmen möchte. sie hat ÖSD-diplom C1 erfolgreich bestanden und muss noch dieses sprachdiplom der arztakademie machen (was schweineteure 656 euro kostet!) um sich in die ärzteliste eintragen lassen zu können (facharztdiplom ist mittlerweile anerkannt).
hat irgendjemand eine ahnung wie schwer diese prüfung ist? gibt es beispielprüfungen irgendwo zu beschaffen? kann man davon ausgehen dass man mit dem C1-niveau diese prüfung unbeschadet überstehen kann? gibt es einschlägiges vorbereitungsmaterial? die ärztekammer verweise auf die arztakademie und diese gibt sich zugeknöpft.
lg
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sie tun ihn nicht ablehnen, der C1-test war grundvoraussetzung um zu diesem ÖÄK-sprachtest antreten zu dürfen..
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ist doch sinnlos. der c1 ist eh schob regerecht das maximale. ich habe einmal den NT2-II (ein niederl. test) abgelegt. damit darf man dann studieren gehen etc. ist also sozusagen matura-niveau. dieser test entspricht aber meines wissens nach einem b; also weniger intensiv. jedoch musste ich damals schon einen wissenschaftlichen text lesen koennen.... jemand, der c1 hat, wird die sprache wohl koennen. das ist geldmacherei und ein weiterer weg, um eine arbeitsaufnahme als arzt in oesterreich zu erschweren.
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eine frechheit ist vor allem der preis (600 euro!!!). sollte man eigentlich anfechten können wenn man schon C1-niveau hat!
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Hier der Link zum Urteil:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:61998J0281:DE:HTML
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Nur als Tip zu den Kosten (vom Sprachtest hab ich null Ahnung):
Entweder mit dem zukünftigen Arbeitgeber (so sie schon einen hat) verhandeln, daß die das zahlen. falls das überhaupt nicht geht, bitte unbedingt voll von der Steuer absetzen!!!!!!!!
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danke für den tip!! (sie ist ki-ju-psychiaterin - vielleicht gibts da verhandlungspotential..)
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@goldi:
Ist das NTII-2 für Belgien Pflicht, oder wollten das die Holländer von Dir haben? (kannst mir auch ne PM oder Mail schicken)
in dubio pro "tubo"... (Antwort des OA auf meine Frage, ob ich den Patienten Intubieren soll...)
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@Andi1234:
Der NT2-II ist ein Test in Holland. Er berechtigt unter anderem zur Immatrikulation etc. und eroeffnet natuerlich bessere Chancen am Arbeitsmarkt. Fuer die Einschreibung bei der Aerztekammer (bzw. den Antrag der Approbation in Belgien) ist dies vollkommen irrelevant. Du musst diesen Test dazu nicht ablegen. Fuer Eupen sowieso nicht; das ist ja die DGB.
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Zur Frage: Die betroffene Person hat bereits einen deutschnSprachtest von Niveau C1? Das ist an sich ein recht hohes Niveau. Um an Universitäten studieren zu dürfen, reicht ein B2 meistens aus. Gehe davon aus, dass die Person dann den Test schaffen duerfte.
Nebenbei: Frage mich aber irgendwie, ob die Aerztekammer solch einen bestandenen Sprachtest ablehen darf. Es gibt da naemlich einen EU-Fall namens "Roman Angonese", welcher in Bozen keine Stelle bekommen hat, weil die betroffene Person den spezialen Sprachtest aus Suedtirol nicht hatte (Jedoch ein absolviertes Italienischstudium). Laut EU war dies nicht zulaessig. Musst einmal im Internet nachsehen. Ferner hab ich zuletzt nun auch solch eine Problematik in belgien hier erlebt. Sie wollten nur einen ganz bestimmten Test aus Bruessel zulassen. Mittlerweile muessen sie diese Vorgangsweise in Belgien veraendern, da sie nicht zulassig ist. Viell. finde ich den Link noch. Dann sende ich ihn dir.
Goldi