schwanger im turnus
Hi!
Ich hab einige wichtige fragen:
1. muss ich sofort von einer bestehenden ss erzählen? (auch auf die gefahr hin, dass es dann eventuell zu einem abortus kommen könnte und es dann jeder weiß? - das schreckt mich eitwas, wenn ich ehrlich bin)
2. Wie funktioniert die Bezahlung, während man in Karenz ist? Stimmt es, dass man das durchschnittliche gehalt der letzten 3 Monate bekommt, aber nur für ein Jahr?
3. Ab wann soll/muss/kann man in Karenz gehen? Man hört ja immer wieder, dass einige schon ab der 12. Woche weg sind und andere im 6. Monat noch arbeiten gehen!
Danke!
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Verstehe ich das richtig?
Sie möchten eine Stelle antreten und dabei möglichst eine eventuelle Schwangerschaft verschweigen und anschließend den Lohn so lange wie möglich bezahlt bekommen?
Ich weiß ja nicht... das ist vielleicht noch legal, aber irgendwie seltsam.
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Was soll daran seltsam sein ? Die Selbstausbeutung ? Daß der arme ausbeutende Arbeitgeber sich vom pfiffigen Arbeitnehmer etwas diktieren lassen muß ?
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find ich auch nicht seltsam, außerdem sagt sie ja nicht, o jetzt bin ich schwanger, schnell noch einen job annehmen, damit der rubel rollt in der karenz, sie fragt lediglich ob sies jedem sofort auf die nase binden muß.
solang man keinen mutter-kind-pass in händen hält würd ich gar nix sagen.
wochengeld bekommt man 8 vor und nach der geburt, das wird am gehalt errechnet, dannach bekommt man das kindergeld.
in frühkarenz kann man (wenn man eine risikoschwangerschaft hat) immer.(mit frauenarzt reden!!)
viel glück und alles gute fürs baby!!
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Auch von mir alles Gute für die SS, trotzdem würde ich den AG ehestmöglich informieren, nicht nur weil die Meldung an den AG nach dem MSchG unmittelbar ab Kenntnis der SS ohnehin verpflichtend ist, sondern auch deinem Kind zuliebe (Nachtarbeitsverbot! Strahlenschutz! ...)
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Normal 8 Wo vor und 8 Wo danach, in spez. Fällen 12 Wo danach.
Geld, Durchschnitt letzte 3 Monate + aliquot Urlaubs- und Weihnachtsgeld. so 2500 bis 2800 Netto.
Mit Erhalt des MuKi, Meldepflicht beim AG!
Fruhkarenz, sicherlich gut für dich, gesundheitlich und finanziell. Am besten mit dem Arzt deines Vertrauens reden.
Wenns noch Fragen hast einfach melden.
lG
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ich hatte meinem arbeitgeber von der ss erzählt und zwar in der probezeit. am nächsten tag war ich gekündigt.
einen tag zuvor hieß es noch: sehr gut fr.dr. sie machen ausgezeichnete arbeit, wollen sie nicht länger bei uns bleiben...
ich habe es sobald ich es erfuhr erzählt, hätte nicht mit einer kündigung gerechnet. außerdem wollte ich ehrlich sein.
falls es wen interessiert: es war an der sonder-krankenanstalt in baden. prim.wagner.
beschwerden bei der ärztekammer, betriebsrat usw. brachten überhaupt nix! also nicht in der probezeit erzählen! sonst sobald man es weiß, zu eigenem schutz.
p.s.
habe einen wunderschönen, gesunden, suuuuuuuper intelligenten und ganz lieben buben
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arg. sowas sollte man eigentlich in die medien bringen. das ist halt unser schönes "familienfreundliches" österreich, wie wir es kennen. traurig!
gratuliere zum buben!
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Rechtlich ist dies - wahrscheinlich - voll in Ordnung, weil in Österreich in der Probezeit von einem Monat ohne Angabe von Gründen beiderseitig fristlos gekündigt werden kann.
(In D gibt es bis zu 6 Monate Probezeit, Kündigungsfrist sind allerdings IMMER 14 d. )
Ja, das ist der grandiose Kapitalismus ! Danke, ÖVP und SPÖ !
falls es wen interessiert: es war an der sonder-krankenanstalt in baden. prim.wagner.
beschwerden bei der ärztekammer, betriebsrat usw. brachten überhaupt nix! also nicht in der probezeit erzählen! sonst sobald man es weiß, zu eigenem schutz.
Nun, nicht ganz. Denn, FALLS überhaupt eine Probezeit rechtskräftig vereinbart worden war, hätte die Dame beste Chancen mit einer Klage gehabt:
http://wien.arbeiterkammer.at/online/loesung-in-der-probezeit-25929.html
Wurde jedoch das Arbeitsverhältnis während der Probezeit wegen eines vom Gesetz verbotenen Grundes (sgn. Diskriminierungsgründe) gelöst, ist die Lösung anfechtbar. In dem Fall kann der Arbeitnehmer Schadenersatz vom Arbeitgeber fordern (Wahlrecht zwischen Anfechtung und Schadenersatz).
Unzulässig sind Beendigungen wegen
- der ethnischen Zugehörigkeit
- Religion oder Weltanschauung
- des Alters
- der sexuellen Orientierung
- einer Behinderung
- des Geschlechtes
Auf die Frist achten!
Die Anfechtung muss binnen 2 Wochen ab Lösung des Arbeitsverhältnisses erfolgen! Für die Geltendmachung von Schadenersatz ist hingegen eine 6-monatige Frist vorgesehen.
Schadenersatz ist natürlich viel interessanter- dafür hätte man 6 MOnate Zeit gehabt !
Daß die Arbeitgebernutte Ärztekammer einen im Stich läßt - geschenkt. Die Arbeiterkammern in Ö sagen einem schon als TA bei Nachfrage: "Wir wissen, daß Ihr nicht Pflichtmitglieder seid. Wir wissen aber auch, daß Euch die Ärztekammer bes*****". Nur: Rechtlich vertreten müßte einen die Ärztekammer gegen den Arbeitgeber.
Daß einen der meist gekaufte (pflege - und verwaltungslastige) Betriebsrat als Arzt nicht unterstützt, ist die Regel. Darauf darf man nicht hoffen: Auskünfte über Arbeiterkammern einholen und dann sofort Arbeitsrechtler für die Klage engagieren. Ansonsten ist man verloren !
Primar*** Wagner sieht übrigens so aus (ganz unten):
http://www.noegkk.at/portal/index.html?ctrl:cmd=render&ctrl:window=noegk...
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Rechtlich ist dies - wahrscheinlich - voll in Ordnung, weil in Österreich in der Probezeit von einem Monat ohne Angabe von Gründen beiderseitig fristlos gekündigt werden kann.
(In D gibt es bis zu 6 Monate Probezeit, Kündigungsfrist sind allerdings IMMER 14 d. )
Ja, das ist der grandiose Kapitalismus ! Danke, ÖVP und SPÖ !
falls es wen interessiert: es war an der sonder-krankenanstalt in baden. prim.wagner.
beschwerden bei der ärztekammer, betriebsrat usw. brachten überhaupt nix! also nicht in der probezeit erzählen! sonst sobald man es weiß, zu eigenem schutz.
Nun, nicht ganz. Denn, FALLS überhaupt eine Probezeit rechtskräftig vereinbart worden war, hätte die Dame beste Chancen mit einer Klage gehabt:
http://wien.arbeiterkammer.at/online/loesung-in-der-probezeit-25929.html
Wurde jedoch das Arbeitsverhältnis während der Probezeit wegen eines vom Gesetz verbotenen Grundes (sgn. Diskriminierungsgründe) gelöst, ist die Lösung anfechtbar. In dem Fall kann der Arbeitnehmer Schadenersatz vom Arbeitgeber fordern (Wahlrecht zwischen Anfechtung und Schadenersatz).
Unzulässig sind Beendigungen wegen
- der ethnischen Zugehörigkeit
- Religion oder Weltanschauung
- des Alters
- der sexuellen Orientierung
- einer Behinderung
- des Geschlechtes
Auf die Frist achten!
Die Anfechtung muss binnen 2 Wochen ab Lösung des Arbeitsverhältnisses erfolgen! Für die Geltendmachung von Schadenersatz ist hingegen eine 6-monatige Frist vorgesehen.
Schadenersatz ist natürlich viel interessanter- dafür hätte man 6 MOnate Zeit gehabt !
Daß die Arbeitgebernutte Ärztekammer einen im Stich läßt - geschenkt. Die Arbeiterkammern in Ö sagen einem schon als TA bei Nachfrage: "Wir wissen, daß Ihr nicht Pflichtmitglieder seid. Wir wissen aber auch, daß Euch die Ärztekammer bes*****". Nur: Rechtlich vertreten müßte einen die Ärztekammer gegen den Arbeitgeber.
Daß einen der meist gekaufte (pflege - und verwaltungslastige) Betriebsrat als Arzt nicht unterstützt, ist die Regel. Darauf darf man nicht hoffen: Auskünfte über Arbeiterkammern einholen und dann sofort Arbeitsrechtler für die Klage engagieren. Ansonsten ist man verloren !
Primar*** Wagner sieht übrigens so aus (ganz unten):
http://www.noegkk.at/portal/index.html?ctrl:cmd=render&ctrl:window=noegk...
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Leeesen, Goldmember, lesen!!!
Da steht nix von einer stelle oder was auch immer, es geht einfach darum, einige bürokratische/administrative fragen zu klären und für so etwas gibts doch ein forum, nicht?
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@ gibbon: viell. könntest du mir bei gelegenheit auch gleich sagen, welche windelmarke ich dann kaufen soll, wenn du schon so schlau bist - oder disqualifiziert mich das jetzt auch als ärztin? davon hab ich nämlich auch keine ahnung!
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Windeln ?
Aber die kann man sich vielleicht noch von der Rheumaklinik finanzieren lassen, nicht ?
Daß man als Medizinerin nicht einmal in der Lage ist, sich über einfachste sozialrechtliche (es geht ums Geld !) Verhältnisse im Zusammenhang mit der Mutterschaft zu informieren, bleibt trotzdem mehr als bedenklich.
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über diese "einfachsten sozialrechtlichen verhältnisse" weiß nicht einmal die arbeiterkammer genau bescheid, wenn man sich bei der krankenkasse informieren will, bekommt man so viele unterschiedliche antworten wie man verschiedene "zuständige" erwischt.es gibt hunderte ausnahmen von der ausnahme.und die wichtigen dinge (antragsfristen etc.) erfährt man auch oft erst zu spät. also ist nix dabei sich bei kollegen zu informieren, die vielleicht schon die freude mit diesen stellen hatten (und wahrscheinlich auch einfahren mussten).
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@Gibbon
Ich meine, daß dieses hier heiß diskutierte Thema schon dazu dient, sich einer gewissen Information zu bedienen, es steht außerdem nirgends, daß u.a. Deine Aussagen hier als EINZIG wahre Infoquelle dienen und man nicht auch anderwärtig seine Antworten bekommt.
Ein Forum kann und soll doch als Informationsplattform von Nutzen sein.
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Wenn man es meldet, sollte man auf den Golden Handshake gefaßt sein. Dein Gyn schickt dich in Mutterschutz (Vorzeitige Wehen, Blutungen), dann bekommst du sofort, die ganze Schwangerschaft und bis 8 Wochen nach der Geburt mehr Gehalt, als du netto verdient hast. Ausgezahlt von deiner Krankenkasse. Sprich: viel viel Kohle und eine relaxte Schwangerschaft - Dauerurlaub
Erzählungen nach: Privatspitäler kündigen meistens, öffentliche nicht.
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Die besten Infos erhält man diesbezüglich nach wie vor von den Proletariern der Arbeiterkammern, nicht von den Primitivokapitalisten und Arbeitnehmerzuhältern der Ärztekammern:
http://wien.arbeiterkammer.at/online/mutterschutz-regelung-2009.html?mod...
1.: Nein, aber: Es ist ratsam, da dann das Mutterschutzgesetz greift. Und das ist GUT !
2.: Nein, das ist falsch. Man bekommt nur das Kindergeld, aber keinen Lohn.
Siehe auch hier:
http://wien.arbeiterkammer.at/online/vollkarenz-2092.html
3.: Absolutes Beschäftigungsverbot besteht mindestens 8 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin.
Daß ein Mediziner das allerdings nicht selbst weiß (ist Allgemeinwissen bzw. praktischer Gyn-Stoff), ist freilich traurig !