Mitarbeiter für internistische u. rheumatolog. Ordi gesucht

12 Antworten [Letzter Beitrag]
sammy User offline. Last seen 1 Jahr 28 Wochen ago.
Absolventin
Beigetreten: 17.06.2009
Beiträge: 3

Zur Ergänzung des Teams werden weitere StudentInnen oder JungmedizinerInnen zur Mitarbeit in internistischer und rheumatologischer Ordination in Wiener Neudorf gesucht.
 
Tätigkeitsprofil:
Blutabnahmen, Infusionen herrichten und anhängen mittels Butterfly, kurze Anamnesen aufnehmen, EKGs schreiben, Spirometrien, RR messen, Ergometrien, kleiner art.Gefäßstatus mittels Ultraschall,...
 
flexible Zeiteinteilung, stundenweise oder tageweise
Ordinationszeiten Mo-Do ab 8 Uhr
Bezahlung auf Honorarbasis

Kontakt:
Dr.Thomas Schwingenschlögl
Reisenbauerring 5/1/5
2351 Wiener Neudorf
Tel: 02236 / 865 910
E-Mail: gesundheit@dr-schwingenschloegl.at

 

schallvogl User offline. Last seen 13 Stunden 52 Minuten ago.
Assistenzarzt
Beigetreten: 27.05.2009
Beiträge: 1085

FINGER WEG!!!!!!!!!!!!!
 
Habe dort einige Tage gearbeitet. Die reinste Folter, Fließbandarbeit und Ausbeutung pur!

Gibbon User offline. Last seen 1 Jahr 40 Wochen ago.
Medizinstudent
Beigetreten: 27.05.2009
Beiträge: 1637
Gruppen: Keine

Studenten dürfen- außer im Rahmen einer "bezahlten" regulären Famulatur- ohnehin eigenverantwortlich kein Blut abnehmen (Körperverletzung !), Jungmediziner dürfen dies NUR im Rahmen eines Ausbildungsplatzes (= Lehrpraxis oder normale Trunusstelle), da man ansonsten strafrechtlich und arztrechtlich NICHT geschützt ist, sich also schuldig macht. Wenn das angezeigt wird, steht man ziemlich begossen da.
 
Zivilrechtlich haften tut freilich der Praxisinhaber - ob ihm da hundsnormale MTAs nicht lieber, wenn auch teurer, wären ?

ich habe die Erfahrung bei meinen Bewerbungsgesprächen gemacht, dass die Praxisinhaber, Jungmediziner wollen aber die Arbeit die typische von Diplomkrankenschwestern bzw. MTAs ist! Aber ein Jungmediziner ist eben günstiger!

Andi1234 User offline. Last seen 5 Stunden 35 Minuten ago.
Assistenzarzt
Anästhesie
Beigetreten: 27.05.2009
Beiträge: 376

 Man lese noch mal das Tätigkeitsprofil... tja, und für sowas braucht man eine akademische Kraft, Herr Kollege?? Es wird immer perverser...

in dubio pro "tubo"... (Antwort des OA auf meine Frage, ob ich den Patienten Intubieren soll...)

rambo User offline. Last seen 13 Wochen 6 Tage ago.
Bild von rambo
Turnusarzt
Allgemeinmedizin
Wohnort: Salzburg
Beigetreten: 27.05.2009
Beiträge: 821

das einzige ärztliche von den oben genannten dingen sind meiner meinung nach die ergometrien und der gefäßstatus.
für einen famulanten im rahmen einer lehrpraxis mögen alle diese tätigkeiten vielleicht zu beginn noch interessant sein, ansonsten... Sick
 

medMAN User offline. Last seen 10 Wochen 3 Tage ago.
Assistenzarzt
Orthopädie
Beigetreten: 27.05.2009
Beiträge: 156
Gruppen: Keine
Gibbon schrieb:

Studenten dürfen- außer im Rahmen einer "bezahlten" regulären Famulatur- ohnehin eigenverantwortlich kein Blut abnehmen (Körperverletzung !), Jungmediziner dürfen dies NUR im Rahmen eines Ausbildungsplatzes (= Lehrpraxis oder normale Trunusstelle), da man ansonsten strafrechtlich und arztrechtlich NICHT geschützt ist, sich also schuldig macht. Wenn das angezeigt wird, steht man ziemlich begossen da.
 
Zivilrechtlich haften tut freilich der Praxisinhaber - ob ihm da hundsnormale MTAs nicht lieber, wenn auch teurer, wären ?

 
mich würd interessieren woher diese "fachinformationen" genommen werden.
 
jede blutabnahme, egal von wem, ob nun student oder primarius, ist eine körperverletzung, wenn der gestochene der handlung nicht zustimmt (deswegen stimmt ja auch die uralt ausrede nicht, dass krankenschwestern kein blut abnehmen dürfen, so ein blödsinn). beim infusionen anhängen ist des dann schon was anderes.

Gibbon User offline. Last seen 1 Jahr 40 Wochen ago.
Medizinstudent
Beigetreten: 27.05.2009
Beiträge: 1637
Gruppen: Keine

Siehe hier die Literatur (z.B. in einem Strafrechtslehrbuch) zum § 110 StGB (in Verbindung mit dem Ärztegesetz). Im Ärztegesetz sind nämlich lediglich Allgemeinmediziner bzw. Fachärzte (also Ärzte mit Ius) bzw. wohl auch "approbierte" Ärzte zur selbstständigen Berufsausübung berechtigt, was auch strafrechtlich relevant ist.
 
Hier wird wohl gerne der 110er mit dem 90er StGB verwechselt (zentrale Begriffe im 110er: "Heilbehandlung" und "Einwilligung"!) bzw. vermischt.
 
Gerade die Blutabnahmen sind für best. Berufsgruppen sehr wohl in Spezialgesetzen geregelt, die natürlich strafrechtlich ebenfalls heranzuziehen sind, z.B.:
 
 
§49 Ärztegesetz:
 
(4) Die in Ausbildung stehenden Studenten der Medizin sind zur unselbständigen Ausübung der im Abs. 5 genannten Tätigkeiten unter Anleitung und Aufsicht der ausbildenden Ärzte berechtigt. Eine Vertretung dieser Ärzte durch Turnusärzte ist zulässig, wenn der Leiter der Abteilung, in deren Bereich die Ausbildung von Turnusärzten erfolgt, schriftlich bestätigt, daß diese Turnusärzte über die hiefür erforderlichen medizinischen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen.
(5) Tätigkeiten im Sinne des Abs. 4 sind:


















1.

Erhebung der Anamnese,

2.

einfache physikalische Krankenuntersuchung einschließlich Blutdruckmessung,

3.

Blutabnahme aus der Vene,

4.

die Vornahme intramuskulärer und subkutaner Injektionen und

5.

einzelne weitere ärztliche Tätigkeiten, sofern deren Beherrschung zum erfolgreichen Abschluss des Studiums der Medizin zwingend erforderlich ist und die in Ausbildung stehenden Studenten der Medizin nachweislich bereits über die zur gewissenhaften Durchführung erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen im Hinblick auf den Schwierigkeitsgrad dieser Tätigkeiten verfügen.

 
Zudem §15 Gesundheits/Krankenpflegegesetz.
 
 


 

sammy User offline. Last seen 1 Jahr 28 Wochen ago.
Absolventin
Beigetreten: 17.06.2009
Beiträge: 3

 Um wieder zum eigentlichen Thema zurückzukehren:
Falls jemand allen "Unkenrufen" zum Trotz dennoch Interesse an diesem Job hat, ist eingeladen sich weiterhin zu bewerben. Unverbindliches "Schnuppern" ist jederzeit möglich.
 

schallvogl User offline. Last seen 13 Stunden 52 Minuten ago.
Assistenzarzt
Beigetreten: 27.05.2009
Beiträge: 1085

Jahahahaha! Dieses "Schnuppern" hab ich genossen. 3 Tage lang 12h und mehr Fließbandarbeit, beginnend um 8 in der Früh, um 8 am Abend bin ich gegangen, andere sind noch länger geblieben, ohne irgendeine ordentliche Aufsicht und Anleitung. 3 Tage lang ohne Bezahlung und ohne verbindliche Zusage herumgeschurlt(neben 4 oder 5 anderen "Lehrpraktikanten"), da konnten sie mich gern haben.
 
Wer in der Region eine ordentliche interne Lehrpraxis absolvieren will, dem empfehle ich Dr.Beinhauer in Baden. Habe dort zwar auch nur "reingeschnuppert", weil ich in der Zwischenzeit dann eine fixe Stelle woanders hatte, aber der Unterschied zu Schwingenschlögl war 1000:1. Die Bezahlung war korrekt, das Arbeitsklima nett, der (EINZIGE) Lehrpraktikant wurde ordentlich unterstützt und angeleitet. Man konnte sich in Ruhe die ganze Ordi ansehen und hatte zu keinem Zeitpunkt das Gefühl nur ausgenutzt zu werden.

Gabrielle User offline. Last seen 1 Jahr 42 Wochen ago.
Medizinstudent
Beigetreten: 27.05.2009
Beiträge: 30

 Krankenschwestern dürfen vom Gesetz her sehr wohl Blut abnehmen, meistens "verbietet" das aber die kollegiale Führung - einerseits, weil sich die Ärzte fürchten, daß das Pflegepersonal ihnen tolle ärztliche Tätigkeiten wegnimmt, andererseits, weil sich das Pflegepersonal fürchtet, überschwemmt zu werden, da es in Ö das Prinzip des Pflegehelfers nicht wirklich gibt! 
Infusionen dürfen auch von Krankenschwestern angehängt werden (bis auf ein paar Ausnahmen!) - wäre ja auch absurd wenn nicht, nachdem sie meistens von den Schwestern hergerichtet werden und das Anhängen ja wohl nicht die geistig herausforderndste Aufgabe ist!

Andi1234 User offline. Last seen 5 Stunden 35 Minuten ago.
Assistenzarzt
Anästhesie
Beigetreten: 27.05.2009
Beiträge: 376

 Blutabnehmen und Infusionen anhängen ist eigentlich Pflegearbeit - da braucht man übers "dürfen" gar nicht nachdenken eigentlich. Bin gerade ne Zeit lang in ner internistischen Notfallambulanz in Germany, die Schwestern und Pfleger hier legen Leitungen, nehmen Blut ab und stechen Astrups - nur wenns nicht klappt , dann komm ich ins Spiel. Tja und auf Station (dort muss i schon Blutabnehmen, leider) da häng i als Arzt in der Regel keine Infusion an, is ne reine Gefälligkeit meinerseits wenn ichs doch mal mach (weil das Flascherl gerade neben dem Bett steht)... naja, dafür gibts aber andere Probleme hier...
Und in Österreich isses ohnehin ein grundsätzlich anderes Problem: Der Turnusarzt (wohl gemerkt akademisch ausgebildet und ein Medizinstudium kostet übrigens ja angeblich einiges an Steuergeld) macht in den meisten Krankenhäusern in Ö überwiegend Tätigkeit die weit weg ist von der Medizin und die eigentlich Pflegepersonal machen sollte. Die Folge ist, dass Allgemeinmediziner sicher oft schlecht ausgildet sind und dann in der Praxis die Krankenhäuser nicht ENT- sondern BElasten, weil sie jeden Mist einweisen. 
Mein persönliches Fazit: Insgesamt mehr Pflegepersonal mit Kompetenzstärkung und eine qualitativ deutlich bessere Allgemeinmedizinerausbildung würde dem gesamten Gesundheitssystem gut tun. Warums nicht längst schon so is, hat sicher viele Gründe...
P.S.: Kann und will aber nicht alles pauschalisieren, is nur so meine Anschauung vom System in Ö Wink

in dubio pro "tubo"... (Antwort des OA auf meine Frage, ob ich den Patienten Intubieren soll...)

rambo User offline. Last seen 13 Wochen 6 Tage ago.
Bild von rambo
Turnusarzt
Allgemeinmedizin
Wohnort: Salzburg
Beigetreten: 27.05.2009
Beiträge: 821

sehe es wie du, andi. ich denke sogar, dass man insgesamt mit ein bisschen weniger ärztlichem personal auskommen könnte, wenn die aufgaben sinnvoll (im sinne von gemäß den kernkompetenzen) verteilt wären. blutabnahmen gehören definitiv zu den dingen, die die pflege machen sollte, oder auch die MTAs (völlig egal). das verabreichen von 99,9% der medikamente ebenso.
 

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