Selber Medikamente holen gleich nach Studium

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shamaan User offline. Last seen 1 Woche 3 Tage ago.
Medizinstudent
6. Jahr Humanmedizin (neuer Studienplan)
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hallo,
mir schwirrt da schon seit längerer zeit eine frage durch den kopf, die ich mir auch nach eingehender  recherche nicht habe beantworten können.
 
viell. weiss einer von euch ja mehr...
 
kann ich s o g l e i c h nach dem studium -d.h. also nach der SIP6- in die apotheke gehn und mir selber mein amoxicillin holen, o h n e dass ichs mir von einem -bereits approbierten- arzt hab verschreiben lassen mit rezept usw... ? 
 
Dass ichs nicht mal für meinen Bruder holen könnt ist mir schon klar bzgl. berufsausübungsberechtigung etc.
 
Aber was, wenn es ausdrücklich FÜR MICH bestimmt ist und ich wegen meiner 6-8x/jahr anginen nicht (mehr:) zum Hausarzt geh und es mir einfach selber hol! ... ich wäre ja nun Arzt-- halt (noch) ohne jus. !?
Oder hab ich dabei irgendwas nicht bedacht!?
 
mfg
 
 
 

scherzchirurg User offline. Last seen 13 Stunden 22 Minuten ago.
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Graf Makula
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shamaan schrieb:

Aber was, wenn es ausdrücklich FÜR MICH bestimmt ist und ich wegen meiner 6-8x/jahr anginen nicht (mehr:) zum Hausarzt geh und es mir einfach selber hol! 

allein mit dieser argumentation und ein bisschen selbstbewusstem auftreten bekommst du es wohl in den allermeisten apotheken...
(zumindest augmentin oder sonstige standard-kleinigkeiten. je "härter" der stoff desto mehr wirst du eine apotheke suchen müssen und desto mehr verhandlungstalent ist gefragt Wink

Magic User offline. Last seen 34 Minuten 3 Sekunden ago.
Medizinstudent
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ich wag zu bezweifeln, dass du dir selbst etwas verschreiben kannst. d.h. du zahlst auf jeden fall den vollen medikamentenpreis (und das ist ja meist schon ein grund sich ein rezept zu holen).
aber du kannst mit deinem Arzt-Ausweis reingehn und sagen ich will das und das.. aber  das geht denk ich erst nach der approbation offiziell. Turnusärzte dürfen meines wissens auch keine rezepte schreiben.

scherzchirurg User offline. Last seen 13 Stunden 22 Minuten ago.
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Graf Makula
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Magic schrieb:

ich wag zu bezweifeln, dass du dir selbst etwas verschreiben kannst. d.h. du zahlst auf jeden fall den vollen medikamentenpreis (und das ist ja meist schon ein grund sich ein rezept zu holen).

1. nicht verschreiben, sondern einkaufen. reingehen, sagen "ich brauch das weil ich das hab"
2. der "vollpreis" bei den meisten stanardsachen ist weit unter der rezeptgebühr. sei es ein triprim für einen schnellen single-shot beim hwi, ibuprofen wenn der weisheitszahn schmerzt 2 wochen bevor er rauskommen soll, und dergleichen
3. du solltest halt wissen wofür du es brauchst, und auch erklären können (damit der apotheker merkt du weisst was du kaufst und was man damit macht). und es sollte einen grund geben warum du nicht vorher zum arzt gehst (zB freitag nachmittag, ärzte geschlossen bis montag, und extra für den oben genannten single-shot den ärztefunkdienst rufen, damit der dir ein rezept für eine tablette ausstellt was du eh selber weisst, und erst recht wieder zum apotheker kommst, vorzugsweise ihn dann in der nacht herausläutest und damit viel viel mehr arbeit verursachst als nötig ist)
wenn der apotheker weiß dass du med-student gegen ende bist und du wie oben ausgeführt einen grund hast und du weisst was du tust bekommst du kleine bis mittlere sachen "ohne weiteres". generika kosten meisten zwischen 2,- und 6,- euro. wenn das dann 30 cent mehr ist als die rezeptgebühr - da ist mir meine zeit mehr wert Tongue

Magic User offline. Last seen 34 Minuten 4 Sekunden ago.
Medizinstudent
5. Jahr Humanmedizin (neuer Studienplan)
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die frage war aber nicht ob es apotheker gibt, die sich über gesetzliche regelungen hinwegsetzen und dir medikamente geben, die sie dir eigentlich nicht geben dürfen sondern ab wann man lt. gesetz dazu berechtigt ist medikamente in der apotheke zu holen.
das ich paspertin tropfen/parkemed/etc auch ohne rezept krieg wenn ich dem apotheker die richtige geschichte erzähl is mir schon klar...
 
und das die meisten standardmedikamente ohne rezept billiger sind ist auch ein blödsin. Amoxicillin/Clavulan 12st kostet das generikum auch 14€ also um fast 10€ mehr als die rezeptgebühr, Paspertin Tropfen 100ml 10€ etc. um nur ein paar beispiele zu nennen.
 
das einzige was wirklich billiger ist ohne rezeptgeb sind schmerzmittel und von denen gibts ausreichend rezeptfreie (ASS, Paracetamol) um übers wochenende zu kommen...

scherzchirurg User offline. Last seen 13 Stunden 22 Minuten ago.
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Magic schrieb:

die frage war aber nicht ob es apotheker gibt, die sich über gesetzliche regelungen hinwegsetzen und dir medikamente geben, die sie dir eigentlich nicht geben dürfen sondern ab wann man lt. gesetz dazu berechtigt ist medikamente in der apotheke zu holen.

 
 

shamaan schrieb:

kann ich s o g l e i c h nach dem studium -d.h. also nach der SIP6- in die apotheke gehn und mir selber mein amoxicillin holen, o h n e dass ichs mir von einem -bereits approbierten- arzt hab verschreiben lassen mit rezept usw... ? 

 
 

 

Gibbon User offline. Last seen 3 Wochen 4 Tage ago.
Medizinstudent
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Medis in Apotheke gibt es nur gegen Arztausweis und auf Selbstkosten - und da muß einem der Apotheker erstens garnichts und zweitens nur das geben, was seiner Meinung nach ok ist.
 
 

shamaan User offline. Last seen 1 Woche 3 Tage ago.
Medizinstudent
6. Jahr Humanmedizin (neuer Studienplan)
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ciao,
 
meinen dank für eure rege beteiligung!
 
stimmt, ich hab die frage evtl. zu undeutig gestellt. das mit den "geschichten" erzählen ist mir schon klar, und es ist/wird auch in den meisten fällen so sein, dass  obige Situationen so wie beschrieben gehändelt werden - aber eben nach g u t d ü n k e n des apothekers!!
konkreter ausgedrückt hat mich schon eig. interessiert:
 
ob es dazu eine  e i n d e u t i g e Regelung seitens des gesetztes gibt, ab wann ich -auch ohne das gutdünken des apothekers- ganz offiziell und "legal" meine Sachen holen darf!?
so nach dem motto: ich brauch dies od. das .. und OHNE lang was rumzuerklären, weil ich bin ja arzt!  das mit dem a. hat ja schon auch bis dato immer mal wieder geklappt.. mal mehr mal weniger.. wie gesagt, je nach apotheker...
aber ich wüsste gerne  ab wann ich voll berechtigt bin und "er" mir es offiziell und legal geben (muss)?
 
also nochmal genauer:  es geht um die zeit n a c h dem Studium (SIP6) und v o r der approbation(jus).
es muss da doch irgendeine regelung geben - oder ist das eine gesetzliche grauzone? wäre ja irgendwie auch verkehrt!?  wie gesagt, den jus brauch ich ja um an a n d e r e leute ran zu dürfen. Für MICH brauch ich ja die approbation nicht ??
das "verschreiben" aussen vor gelassen! denn dass die abrechung dann nicht auf kasse funktionierte wäre mir schon eher klar-   der betrag würde nat."privat" bezahlt
danke @magic
         @scherzchirurg
u danke für weitere antworten..
 

shamaan User offline. Last seen 1 Woche 3 Tage ago.
Medizinstudent
6. Jahr Humanmedizin (neuer Studienplan)
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@gibbon
????  hab ich da in meiner laufbahn was verpasst!?
aber wenn ich vollapprobierter arzt mit jus pracitcandi bin, und ich geh zum apotheker wird der mir  wohl geben MÜSSEN was ich verlang!?  ohne wenn und aber...  (sind die dann nicht sogar gesetzlich dazu verpflichtet?)
oder hab ich da wie gesagt etwas "übersehen" bzw. falsch verstanden?
 
mfg

scherzchirurg User offline. Last seen 13 Stunden 22 Minuten ago.
Bild von scherzchirurg
Assistenzarzt
Graf Makula
Beigetreten: 27.05.2009
Beiträge: 557

ich glaube jeder handelstreibende kann prinzipiell selber entscheiden ob er jemandem etwas verkaufen will oder nicht. nicht nur auf apotheke bezogen. es gibt nirgendwo ein gesetz, dass dir der inhaber eines geschäfts etwas verkaufen muss wenn er nicht will. (blöd wird er sein und auf umsatz/gewinn verzichten, aber wenn der dich nicht mag hast du pech)
wenns eine besondere regelung für arzneimittel gibt (weiß ich nicht), dann denk ich dass die wohl auf patienten mit rezept beschränkt ist. sprich eine apotheke hat gemeinsam mit der konzession (?) eine art versorgungsauftrag und muss an patienten mit kassenrezept die medis auch herausgeben. auch wenn der apotheker einen schlechten tag hat.
um auf deine frage zu antworten: meines wissens kann man legal mit einem arztausweis in der apotheke zum normalpreis einkaufen. auch ohne jus. arztausweis gibts aber glaub ich nur wenn man der öäk ein dienstverhältnis nachweist (bzw. dass du in ärztlicher funktion tätig bist). nur mit promotionsurkunde allein bekommst du noch keinen.
wenn du damit in die apotheke gehst würd ich aber sagen es gilt was für jeden handelstreibenden gilt. wenn er keinen umsatz machen will, muss er nix verkaufen. wenn du so willst kommts in jedem fall darauf an was dein gegenüber will oder nicht will Wink

klanasani User offline. Last seen 1 Tag 19 Stunden ago.
Medizinstudent
5. Jahr Humanmedizin (neuer Studienplan)
Beigetreten: 27.05.2009
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ja, ärztekammermitglied kannst du nur als arzt werden.
arzt bist du nur:
* mit jus
* in einem ausbildungsverhältnis
 
dh mit abschluss des studiums: kein arzt. sobald du ne stelle hast: schon arzt

medMAN User offline. Last seen 5 Wochen 2 Tage ago.
Assistenzarzt
Orthopädie
Beigetreten: 27.05.2009
Beiträge: 154
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jupp ärztausweis bekommst erst, wenn du auch einen job hast (als arzt)
 
zum vollpreis bekommst aber fast alles in der apotheke. das rezept selber ist ja nur die auskunft für den apotheker, dass nicht er für etwaige nebenwirkungen und unverträglichkeiten veranwortlich ist (sondern eben der arzt)
 
gutes beispiel, hatte vor einiger zeit einen patienten der meinte sich privat über 30 jahre cortison zu holen (apotheker angelogen, rezepte mehrfach verwendet etc)
 
die folgen könnt ihr euch selber vorstellen.

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